Eine Liste der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: Museen/Sehenswürdigkeiten/Tierparks/Kinos: geöffnet Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar, Maskenpflicht seit dem 06.07.2020 Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen.
Das heißt, Urlaub in diesen Ländern ist problemlos möglich. Stand der Corona Infizierten in Griechenland (28.Juli 2020): 4279 (+272 in 9 Tagen), davon 1374 Genesen. Ausgangssperren bestehen nicht. Die Liste wird ständig aktualisiert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab Für Einreisen nach Kroatien besteht keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht mehr. Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Weitere Informationen über die aktuelle Situation in Litauen ist von COVID-19 weniger betroffen. Passolution Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt. Fahrtunterbrechungen sind nur zum Tanken oder zur Toilettennutzung erlaubt. Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Die Einreise wird wieder Personen aus den nachfolgenden Ländern ermöglicht: Dies gilt auch für andere Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben. Reisende aus der EU, dem Schengenraum, Großbritannien, Andorra und Gibraltar dürfen wieder einreisen. Allen anderen Reisenden wird weiterhin die Einreise zu touristischen Zwecken untersagt. Reisende aus Bulgarien, Portugal, Rumänien, Schweden, Großbritannien, Norwegen, Russland, Serbien, Japan und China werden bei Einreise gesundheitlich überprüft. Die Flughäfen haben am 1. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Seit dem 15.
Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Reisende aus der Länderkategorie A können uneingeschränkt einreisen. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Regionale Schwerpunkte sind nach wie vor der Kreis Suceava im Nordosten des Landes und die Hauptstadt Bukarest, sowie aktuell auch die Kreise Braşov und Vrancea. Rund 228 der 10,7 Millionen Einwohner wurden bisher positiv getestet. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.Weitere Lockerungen sind ab dem 15. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, d.h. sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Ab dem 10.04.2020 müssen alle Reisenden bei Einreise eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Der Flughafen hat den Betrieb wieder aufgenommen. Maskenpflicht: Ja, in öffentlichen Verkehrsmitteln und GeschäftenRestaurants/Cafés: offen, unter Einhaltung der AbstandsregelnÖffentliche Verkehrsmittel: verfügbar, es besteht MaskenpflichtMuseen/Sehenswürdigkeiten/Tierparks/Kinos: geöffnet Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen sowie der Fährverkehr nach Griechenland bleiben weiterhin eingestellt.
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalt in Portugal, machen. Treffen von bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 200 Personen im Freien sind erlaubt, wenn die fortgeltenden Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Transit für Reisende aus Die Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19.
Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. Juli 2020 verlängert. Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann.